Samstag, 29. April 2006

Vereinbarungen zur Anwendung der bolivarischen Alternative für die Völker unseres Amerikas und der Handelsvertrag der Völker

Die Präsidenten Hugo Chávez Frías, im Namen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Evo Morales Ayma, im Namen der Republik Bolivien, und Fidel Castro Ruz, im Namen der Republik Kuba, zusammengekommen am 28. und 29. April 2006 in Havanna, beschließen, die vorliegende Vereinbarung zur Errichtung der Bolivarianischen Alternative für die Völker Unseres Amerikas (ALBA) und die Handelsverträge zwischen den Völkern unserer drei Länder zu unterzeichnen.



Allgemeine Bestimmungen



Paragraph 1: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Boliviens und Kubas haben beschlossen, konkrete Schritte zum Integrationsprozess zu gehen, basierend auf den Prinzipien, die in der am 14. Dezember 2004 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba enthalten sind, denen sich die Regierung Boliviens anschließt, und die sie sich zueigen macht.



Paragraph 2: Die Länder werden einen strategischen Plan ausarbeiten, um die nutzbringendste produktive Vervollständigung zu garantieren, auf der Grundlage von Rationalität, Ausnutzung der in den Ländern vorhandenen Vorteile, Einsparung von Ressourcen, Erweiterung der Beschäftigung, Zugang zu Märkten und anderen, auf wahrhafte, unsere Völker stärkende, Solidarität basierende Erwägungen.



Paragraph 3: Die Länder werden in ihren Ländern von den Seiten entwickelte integrale technologische Ausstattungen austauschen, in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Sie werden basierend auf Prinzipien des gegenseitigen Nutzens zur Nutzung und Ausnutzung zur Verfügung gestellt.



Paragraph 4: Die Länder werden gemeinsam, in Koordination mit anderen lateinamerikanischen Ländern dafür arbeiten, den Analphabetismus in diesen Ländern auszumerzen, benutzen dabei Methoden der massiven Anwendung von erprobter und schneller Wirksamkeit, die in der Bolivarianischen Republik Venezuela erfolgreich in die Praxis überführt wurden.



Paragraph 5: Die Länder vereinbaren, Investitionen von gegenseitigem Interesse durchzuführen, die die Form von öffentlichen, zweistaatlichen, kooperativen und Joint-Venture-Unternehmen, von Projekten gemeinsamer Verwaltung und anderer Modalitäten der Vereinigung, die festgelegt werden, annehmen können. Es erhalten die Initiativen Vorrang, die die Fähigkeit der sozialen Einbeziehung stärken, die Industrialisierung der Ressourcen, die Sicherung der Ernährung, die Initiativen im Rahmen der Achtung und der Erhaltung der Umwelt.



Paragraph 6: Im Fall der zweistaatlichen oder dreistaatlichen Unternehmen von strategischer Bedeutung werden die Seiten das Mögliche tun, immer, wenn die Art und die Kosten der Investition es erlauben, dass das Land des Sitzes des Unternehmens mindestens 51% der Aktionen besitzt.



Paragraph 7: Die Länder können die Eröffnung von Bankfilialen von staatlichem Eigentum eines Landes im Nationalgebiet eines anderen Landes vereinbaren.



Paragraph 8: Zur Erleichterung der Zahlungen und Einnahmen der entsprechenden Handels- und Finanztransaktionen zwischen den Ländern wird der Abschluss von Gegenseitigen Kreditabkommen zwischen den Bankeinrichtungen vereinbart, die zu diesem Zweck von den Regierungen bestimmt werden.



Paragraph 9: Die Regierungen können Mechanismen des Handelsausgleichs von Gütern und Dienstleistungen, und zwar in dem Maße, in dem er sich als gegenseitig vorteilhaft für die Erweiterung und Vertiefung des Handelsaustausches erweist.



Paragraph 10: Die Regierungen werden die Entwicklung gemeinsamer kultureller Programme fördern, die die Besonderheiten der verschiedenen Regionen und die kulturelle Identität der Völker berücksichtigen.



Paragraph 11: Die Regierungen der Seiten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kommunikation vertiefen, wobei die notwendigen Aktionen durchgeführt werden, um ihre Kapazitäten auf der Ebene der Infrastruktur der Übertragung, der Verteilung, der Telekommunikation, unter anderem, zu erhöhen; sowie auf der Ebene der Produktionskapazitäten von Informations- Kultur- und Bildungsinhalten. In diesem Sinn werden die Regierungen weiterhin den mit Telesur eroberten Kommunikationsraum der Intergration unterstützen, seine Verbreitung in unseren Ländern verstärken, sowie seine Produktionskapazitäten von Sendungen.



Paragraph 12: Die Regierungen von Venezuela und Kuba erkennen die besonderen Notwendigkeiten Boliviens als Ergebnis der Ausbeutung und Ausplünderung seiner Naturressourcen während der Jahrhunderte kolonialer und neokolonialer Vorherrschaft.



Paragraph 13: Die Seiten werden mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der drei Länder beizutragen, Kenntnisse im wissenschaftlich-technischen Bereich austauschen.



Paragraph 14: In Anbetracht alles Vorhergehenden beschließen die Regierung der Republik Kuba und die Regierung der Bolivarianischen Republik Venezuela und die Regierung der Republik Bolivien, folgende Aktionen durchzuführen:



Von Kuba in seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen



ERSTENS: Schaffung einer nichtlukrativen kubanisch-bolivianische Einrichtung, die hochklassige und kostenlose Augenoperationen für all jene Bürger Boliviens garantiert, denen es an den notwendigen ökonomischen Mitteln fehlt, um die hohen Preise dieser Dienste zu bezahlen, um so zu verhindern, dass jährlich zehntausende arme Bolivianer ihr Augenlicht verlieren oder ernsthafte Beeinträchtigungen erleiden, die oftmals die Sehfähigkeit verhindern.



ZWEITENS: Kuba stellt Ausrüstungen von Spitzentechnologie zur Verfügung, sowie die in der ersten Etappe die erforderlichen Fachärzte für Augeheilkunde, die, mit Unterstützung junger bolivianischer Ärzte, ausgebildet in der Lateinamerikanischen Hochschule für Medizin (ELAM), tätig Assistenzärzte, und anderer bolivianischer Ärzte und Assistenzärzte, oder denen aus anderen Ländern, die sorgfältige Behandlung der bolivianischen Patienten bieten werden.



DRITTENS: Kuba wird im Rahmen der vorliegenden Aktionen die Gehälter des kubanischen Personals der Fachärzte für Augenheilkunde bestreiten.



VIERTENS: Bolivien wird die notwendigen Einrichtungen für die Erbringung der Dienste garantieren, es können Gebäude für medizinische Zwecke sein oder für diese Zwecke angepasste. Kuba wird die Zahl der in der Bilateralen Vereinbarung vom 30. Dezember des vergangenen Jahres gebotenen gespendeten Zentren für Augenheilkunde von drei auf sechs erhöhen.



FÜNFTENS: Die sechs Zentren werden sich in La Paz, Cochabamba, Santa Cruz, Sucre, Potosí und in dem Ort Copacabana des Distrikts La Paz befinden. Die sechs werden die Kapazität besitzen, zusammen nicht weniger als hunderttausend Personen jährlich zu operieren. Diese Kapazitäten können erhöht werden, wenn es erforderlich sein sollte.



SECHSTENS: Kuba bestätigt Bolivien das Angebot von 5 000 Stipendiatenplätze zur Ausbildung von Ärzten und Fachleuten auf dem Gebiet Integrale Allgemeinmedizin und in anderen medizinischen Fachbereichen an: 2000 im ersten Quartal 2006, die schon ihre Grundlagenvorbereitung in Kuba erhalten, 2000 im zweiten Quartal desselben Jahres und 1000 im ersten Quartal 2007. In den darauf folgenden Jahren wird die festgelegte Quote mit neuen Immatrikulationen erneuert werden. Ein Teil der 500 jungen Bolivianer, die schon ihr Medizinstudium an den kubanischen Medizinfakultäten absolvieren, sind in dieser Anzahl von neuen Stipendiaten einbegriffen.



SIEBTENS: Kuba wird für die Zeit, die dieses Bruderland als erforderlich einschätzt, die 600 Fachärzte in Bolivien belassen, die aus Anlass der ernsthaften Naturkatastrophe im Januar dieses Jahres, die alle Distrikte Boliviens beeinträchtigt hat, nach Bolivien gereist waren. Gleichfalls wird es 20 Feldkrankenhäuser mit Chirurgiedienst, Intensivstation, Notdienst für Herzkreislauferkrankungen, Labor und anderen medizinischen Ressourcen spenden, die anlässlich der erwähnten Katastrophe in die am meisten beeinträchtigten Gebiete gesendet wurden.



ACHTENS: Kuba wird Bolivien weiterhin die Erfahrung, das didaktische Material und die notwendigen technischen Mittel für das Alphabetisierungsprogramm in vier Sprachen beisteuern: Spanisch, Aymara, Quechua und Guaraní, die es für die Gesamtheit der bedürftigen Bevölkerung bieten kann.



NEUNTENS: Im Bereich des Bildungswesens wird sich der Austausch und die Zusammenarbeit auf die Unterstützung bei Methoden, Programmen und Techniken des Bildungs-Erziehungs-Prozesses, die für die bolivianische Seite von Interesse sind, erstrecken.



ZEHNTENS: Kuba wird Bolivien seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Energiesparens vermitteln und mit diesem Land bei einem Programm des Energiesparens zusammenarbeiten, das bedeutende Ressourcen in konvertierbarer Währung ergeben könnte.



ELFTENS: Für den Zeitraum der Rückgewinnung der Investition werden alle staatlichen Investitionen und die von bolivianischen Joint-Venture-Unternehmen, und sogar die von privatem bolivianischen Kapital in Kuba von Kapitalertragssteuern befreit.



ZWÖLFTENS: Kuba räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien die gleichen Erleichterungen ein, über die die kubanischen Luftfahrtslinien verfügen. Das betrifft den Passagier- und Frachttransport von und nach Kuba und die Benutzung von Flughafenservice, Einrichtungen oder andere Erleichterungen, sowie den internen Transport von Passagieren und Frachten im kubanischen Territorium.



DREIZEHNTENS: Die aus Kuba kommenden Exporte von Gütern und Dienstleistungen können mit bolivianischen Produkten, in der Nationalwährung Boliviens oder anderen gegenseitig annehmbaren Währungen bezahlt werden.



Von Venezuela in seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen



ERSTENS: Venezuela wird eine weit reichende Zusammenarbeit im Energie- und Bergbaubereich fördern, die folgendes einschließen wird: die institutionelle Stärkung des Ministeriums für Treibstoffe und Energie und des Ministeriums für Bergbau und Metallurgie Boliviens durch technisch-juristischen Betreuung; Erweiterung der Lieferung von Rohöl, raffinierten Produkten, Flüssiggas und Asphalt, enthalten in der Energie-Zusammenarbeitsvereinbarung von Caracas, bis zu Mengen, die erforderlich sind, um die interne Nachfrage Boliviens zu decken, wobei Mechanismen der Kompensation mit bolivianischen Produkten für die völlige Rechnungsbegleichung auf dieses Konzept festgelegt werden; technische Betreuung der Staatlichen Erdölgesellschaft YPFB und COMIBOL; Entwicklung von Projekten der Anpassung und Erweiterung von Infrastrukturen und erdölchemische, eisenhüttentechnischen, chemisch-industriellen und anderen Formen der Zusammenarbeit, die beide Seiten vereinbaren.



ZWEITENS: Für den Zeitraum der Rückgewinnung der Investition werden alle staatlichen Investitionen und die von bolivianischen Joint-Venture-Unternehmen, und sogar die von privatem bolivianischen Kapital in Venezuela von Kapitalertragssteuern befreit.



DRITTENS: Venezuela bestätigt das Angebot von 5 000 Stipendiatenplätze zum Studium in verschiedenen Bereichen von Interesse für die produktive und soziale Entwicklung der Republik Bolivien.



VIERTENS: Venezuela wird einen Sonderfond von bis zu hundert Millionen Dollar für die Finanzierung von damit verbundenen Produktions- und Infrastrukturprojekten für Bolivien schaffen.



FÜNFTENS: Venezuela wird dreißig Millionen Dollar spenden, um den Bedürfnisse sozialer und produktiver Art des bolivianischen Volkes, gemäß den Bestimmungen seiner Regierung, nachzukommen.



SECHSTENS: Venezuela wird Asphalt und eine Asphaltmischanlage spenden, die zur Instandhaltung und zum Bau von Straßen beitragen wird.



SIEBTENS: Venezuela wird die Importe bolivianischer Produkte bedeutend erhöhen, besonders von denen, die dazu beitragen, seine strategische Nahrungsmittelreserve zu erhöhen.



ACHTENS: Venezuela wird auf seinem Territorium Steuervergünstigungen für Projekte von strategischem Interesse für Bolivien erteilen.



NEUNTENS: Venezuela räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien auf venezolanischem Territorium innerhalb der Grenzen, die die Rechtsgebung ermöglicht, bevorzugte Bedingungen ein.



ZEHNTENS: Venezuela stellt Bolivien seine Infrastruktur und Anlagen des Luft- und Seetransports zu bevorzugten Bedingungen zur Verfügung, um die Pläne der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik Bolivien zu unterstützen.



ELFTENS: Venezuela erteilt Erleichterungen für die Errichtung von bolivianischen staatlichen oder Joint-Venture-Unternehmen zur Rohstoffverarbeitung, Strom abwärts (aguas abajo).



ZWÖLFTENS: Venezuela wird mit Bolivien in Forschungsstudien der Biodiversität zusammenarbeiten.



DREIZEHNTENS: Venezuela wird die Teilnahme Boliviens an der Festigung von Kernen endogener Entwicklung unterstützen, wobei die Erfahrung der Mission Vuelvan Caras vermittelt wird.



VIERZEHNTENS: Venezuela entwickelt Abkommen mit Bolivien im Bereich der Telekommunikation, die die Satellitenbenutzung einschließen könnten.







Von Bolivien in seinen Beziehungen mit Kuba und Venezuela im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen





ERSTENS: Bolivien wird durch den Export seine bergbaulichen, landwirtschaftlichen, agroindustriellen, Fischfang- und Industrieprodukten, die Kuba oder Venezuela erforderlich sind, zur Verfügung stellen



ZWEITENS: Bolivien wird mit seiner verfügbaren übertrefflichen Produktion an Treibstoffen zur energetischen Sicherheit unserer Länder beitragen.



DRITTENS: Bolivien wird alle staatlichen Investitionen und die von Bolivien und den Staaten Venezuela und Kuba gebildeten Joint-Venture-Unternehmen von Kapitalertragssteuern befreien.



VIERTENS: Bolivien wird all seine Erfahrung in der Erforschung der Eingeborenenvölker, sowohl in der Theorie, als auch in der Forschungsmethodologie zur Verfügung stellen.



FÜNFTENS: Bolivien wird zusammen mit den Regierungen Venezuelas und Kubas am Erfahrungsaustausch über das Studium und die Wiedergewinnung der Kenntnisse der Vorfahren über Naturheilkunde teilnehmen.

SECHSTENS: Die Regierung Boliviens wird aktiv am Erfahrungsaustausch über wissenschaftliche Erforschung der Naturressourcen und der landwirtschaftlichen und viehwirtschaftlichen genetischen Richtlinien teilnehmen.





Gemeinsam von Cuba und Venezuela in ihren Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen





ERSTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba beseitigt umgehend die Zollgebühren und alle anderen nichttariflichen Schranken für alle Importe Kubas und Venezuelas aus der Republik Bolivien.



ZWEITENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba garantieren Bolivien den Kauf der Produktionsmengen der ölhaltigen Kette und anderer landwirtschaftlicher oder industrieller von Bolivien exportierter Produkte, die aufgrund der Anwendung eines Freihandelsvertrags oder von Freihandelsverträgen, gefördert durch die Regierung der Vereinigten Staaten oder europäische Regierungen ohne Absatzmarkt bleiben könnten.



DRITTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba bieten Bolivien finanzielle, technische und arbeitskräftemäßige Zusammenarbeit für die Einrichtung einer wirklich nationalen Fluggesellschaft des bolivianischen Staates.



VIERTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba bieten Bolivien ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Sports an, einschließlich die Möglichkeit der Organisierung und der Teilnahme an Sportwettkämpfen und die Benutzung von Trainingslagern in beiden Ländern. Kuba bietet die Benutzung seiner Einrichtungen und Ausrüstungen für die Doping-Kontrolle an, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie für die kubanischen Sportler.



FÜNFTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba werden in Koordination mit Bolivien die Aktionen fördern, die sich als notwendig erweisen, um die gerechte bolivianische Forderung nach einer bedingungslosen Aufhebung der Auslandsschuld zu unterstützen, welche ein ernsthaftes Hindernis für den Kampf Boliviens gegen die Armut und die Ungleichheit darstellt.



Neue Maßnahmen wirtschaftlicher und sozialer Art können der vorliegenden Vereinbarung zwischen den drei unterzeichnenden Seiten zugefügt werden.



Bolivien, Venezuela und Kuba werden für die Einheit und Integration der Völker Lateinamerikas und der Karibik kämpfen.



Bolivien, Venezuela und Kuba werden für den Frieden und die internationale Zusammenarbeit kämpfen.



Evo Morales Ayma

Präsident der Republik Bolivien



Hugo Chávez Frías

Präsident der Bolivarianischen Republik Venezuela



Fidel Castro Ruz

Präsident des Staatsrats der Republik Kuba




Havanna, den 29. April 2006